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Der Entwurf für die Novelle des Erneuerbare-Energie-Gesetzes gelangte an die Öffentlichkeit. Der Beschluss des EEG-Entwurfs hätte erhebliche Auswirkungen auf Betreiber von Solaranlagen und Biogasanlagen. 

  • Photovoltaik stärker über Ausschreibungen gesteuert
  • Begrenzte Anschlussförderung für Biogasanlagen
  • Bauernverband kritisiert EEG-Entwurf

Ende Februar ist der Referentenentwurf des novellierten Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) an die Öffentlichkeit gelangt. Nicht nur unter privaten Betreibern von PV-Anlagen und Verbänden aus den Bereichen sorgt die Entwicklung für Unruhe, auch landwirtschaftliche Verbände sorgen sich wegen der Zukunft von Solaranlagen auf landwirtschaftlichen Gebäuden oder auch der Effektivität von Biogasanlagen.

Photovoltaik stärker über Ausschreibungen gesteuert

Laut dem Entwurf soll die Förderung neuer privater Solaranlagen komplett gestrichen werden. Vielmehr müssten Betreiber neuer PV-Anlagen den in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Strom selbst direkt an der Strombörse vermarkten – ein wirtschaftliches Risiko. Ob die Anlage auf dem Dach eines Einfamilienhauses installiert ist oder auf einem Stalldach, spielt in diesem Fall keine Rolle. Gerade Landwirte nutzen großflächige Dächer in ihrem Betrieb zur Erzeugung von Solarstrom.

Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes BSW-Solar Carsten Körnig warnt: „Die Abschaffung der EEG-Vergütung und der Zwang zur Direktvermarktung würden die Bürger-Energiewende zum Erliegen bringen.“ Die EEG-Einspeisevergütung sei für die Mehrzahl neuer Solaranlagenbetreiber immer noch zwingend notwendig, um eine hinreichende Rentabilität sicherzustellen.

Weniger direkt betroffen wären große Agri-PV-Anlagen und Schräganlagen auf landwirtschaftlichen Flächen. Solche Anlagen funktionieren oft ohnehin über Ausschreibungen, Direktvermarktung und Stromverträge.

Begrenzte Anschlussförderung für Biogasanlagen

Für landwirtschaftliche Betriebe mit Biogasanlagen bringt das Vorhaben der Bundesregierung vor allem Unsicherheit für den Weiterbetrieb. Viele Anlagen erreichen in den kommenden Jahren das Ende ihrer bisherigen 20-jährigen Förderung. Anschlussförderungen sind zwar weiterhin vorgesehen, sollen jedoch über Ausschreibungen mit begrenzten Mengen vergeben werden. Betreiber müssen sich damit im Wettbewerb um Förderkontingente durchsetzen. Gleichzeitig wird erwartet, dass Biogasanlagen künftig flexibler Strom erzeugen und vor allem in Zeiten hoher Nachfrage einspeisen, was zusätzliche technische Anpassungen erfordern kann.

Bauernverband kritisiert EEG-Entwurf

„Jede nicht gebaute Dachanlage erhöht den Druck auf unsere wertvollen landwirtschaftlichen Flächen“, kritisiert Stefanie Sabet, Generalsekretärin des Deutschen Bauernverbandes. „Wir haben Verständnis für die Notwendigkeit einer Anpassung der Förderlogik, aber es wäre eine absolute Fehlentwicklung, wenn das EEG eine breite Partizipation der Bevölkerung, insbesondere der im ländlichen Raum, verhindert.“ Das erschwere die Teilhabe an der Energiewende. Auch im Bereich Biogas gehe dem DBV der Entwurf nicht weit genug und stehe hinter den Ankündigungen im Koalitionsvertrag zurück. „Es ist zwingend zu verhindern, dass die für die Versorgungssicherheit bedeutenden Biogasanlagen mangels Anschlussförderung vom Netz gehen“, warnt Sabet.