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Während das Thema auf Bundesebene etwas eingeschlafen ist, führt Niedersachsen ein Verbot der Anbindehaltung ein.

  • Niedersachsen verbietet Anbindehaltung
  • Übergangsfristen
  • Umbaumaßnahmen

Niedersachsen plant als erstes Bundesland, die Anbindehaltung von Rindern zu verbieten. Das teilte das Landwirtschaftsministerium in Hannover mit. Im ersten Schritt wurde basierend auf einer Beschlussvorlage der Facharbeitsgruppe Rinder des Niedersächsischen Tierschutzplans für nachhaltige Nutztierhaltung ein an die kommunalen Veterinärbehörden gerichteter Erlass erarbeitet. Das Ministerium hat auch die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände gestartet.

Übergangsfristen für Rinderhalter in Niedersachsen

Betriebe, die ihren Rindern gar keinen Auslauf ermöglichen und sie ganzjährig in Anbindehaltung halten, müssen sich binnen eines Zeitraumes von sechs Monaten ab Bekanntgabe einer Allgemeinverfügung bei der zuständigen Veterinärbehörde melden. Dabei müssen sie mitteilen, ob sie beabsichtigen, die Rinderhaltung auf ein anderes Haltungssystem umzustellen oder die betroffene Rinderhaltung aufzugeben. Für diese Betriebe wurde eine Übergangsfrist von 18 Monaten festgelegt. Binnen dieser Zeit müssen sie die Anbindehaltung umbauen oder diese Form der Tierhaltung beenden.

Betriebe mit kombinierter Anbindehaltung, saisonaler Anbindehaltung oder mit Anbindehaltung männlicher Mastrinder müssen sich binnen eines Zeitraumes von drei Jahren ab Bekanntgabe einer Allgemeinverfügung melden. Spätestens mit Ablauf einer Frist von sieben Jahren ab Bekanntgabe der Allgemeinverfügung muss der Umbau abgeschlossen sein.

Anbindehaltung erfordert umfangreiche Umbaumaßnahmen

Auf Bundesebene ist derzeit kein Gesetz in Planung, das die Anbindehaltung verbietet. Zwar hat die Vorgänger-Koalition im Koalitionsvertrag 2021 festgehalten, die Anbindehaltung auslaufen zu lassen und entsprechende Maßnahmen zu prüfen, doch bislang wurde kein neues Gesetz verabschiedet.

Ein Umstieg von der Anbindehaltung auf Laufstallhaltung erfordert umfangreiche Umbauten. Die bisherigen Anbindevorrichtungen müssen entfernt, neue Liegeflächen oder Liegeboxen geschaffen und ausreichend große Bewegungsflächen eingeplant werden. Zudem sind Anpassungen an Fütterungssystemen nötig, etwa durch den Bau von Fressgittern und breiteren Futtertischen. Auch die Entmistungstechnik muss gegebenenfalls modernisiert werden, etwa durch den Einbau von Spaltenböden, Schieberanlagen oder größeren Güllelagern. 

In der bundesweiten Debatte wird nicht konkret über entsprechende Förderungen gesprochen. Für Niedersachsen fordert der Bauernverband „Landvolk“, dass der „Wandel praktisch umsetzbar ist“ und mit zugesagten Fördermitteln, vereinfachten Baugenehmigungen und begleitender Beratung erfolgt.