Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sind Rote Gebiete vorerst Geschichte.
- Klage gegen Rote Gebiete
- Begründung des Bundesverwaltungsgerichts
- Statement Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt
Im Herbst fällte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig ein weitreichendes Urteil: Die sogenannten „Roten Gebiete“ sind in dieser Ausgestaltung unzulässig. Als Konsequenz aus der Ende Januar veröffentlichten Begründung der Richter hob Brandenburg zum 1. Februar die Ausweisung der Roten Gebiete auf.
Landwirte klagten gegen Rote Gebiete
Bayerische Landwirte hatten vor dem BVerwG erfolgreich gegen die Ausweisung der Roten Gebiete geklagt. In diesen Gebieten gelten wegen mutmaßlich hoher Nitratbelastung besonders strenge Düngeregeln. Das Gericht gab den Klägern im Oktober Recht und stellte damals fest, dass die bisherigen Regelungen nicht mit der Berufsfreiheit und dem Eigentumsrecht der Landwirte vereinbar seien.
Gericht nimmt Bund in die Pflicht
Das Urteil bedeutet nicht, dass der Schutz des Grundwassers aufgegeben wird. Vielmehr fordert das Gericht den Gesetzgeber auf, die Regeln zur Ausweisung Roter Gebiete rechtssicher und eindeutig neu zu fassen. Bis dahin fehlt nach Ansicht der Richter die rechtliche Grundlage.
Brandenburgs Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt begrüßt die Entscheidung des Gerichtes: „Mir ist es enorm wichtig, dass unsere Landwirtinnen und Landwirte auf einer gesicherten rechtlichen Grundlage in die diesjährige Düngesaison starten können. Das haben wir mit der Aufhebung der Regelungen zu den sogenannten roten Gebieten erreicht.“ Die landesweit geltenden Anforderungen des allgemeinen Düngerechts sowie des sonstigen Wasser- und Umweltrechts seien aber nach wie vor einzuhalten, betont die Ministerin. Sie sei sich sicher, dass die Brandenburger Betriebe weiterhin nach guter fachlicher Praxis und im Sinne des Gewässerschutzes düngen.
