Bund und Länder haben die Modernisierung der „Verordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin“ eingeleitet.
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin
- Modernisierung der Lehrinhalte
- Prozess der Modernisierung
In der „Verordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin“ sind die Ausbildungsinhalte festgelegt. Doch die Verordnung ist mittlerweile 30 Jahre alt. Digitalisierung, fortschreitende Technologisierung, Nachhaltigkeit: Vieles ist darin nicht mehr zeitgemäß.Wie das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BLZ) mitteilt, werden die Regelungen jetzt überarbeitet und modernisiert.
Berufsausbildung zum Landwirt: Neue Anforderungen werden berücksichtigt
Auch strukturelle Veränderungen und unterschiedliche Bewirtschaftungsformen spielen in der alten Verordnung noch keine Rolle. Diese Punkte gewinnen aber zunehmend an Bedeutung – genauso wie das berufliche Selbst- und Rollenverständnis von Landwirten. Um diesen Entwicklungen gerecht zu werden, sollen die entsprechenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten künftig stärker in den Ausbildungsinhalten verankert werden. So werden folgende vier Standardberufsbildpositionen integriert:
- Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit
- digitalisierte Arbeitswelt
Der Ausbildungsberuf wird künftig in verschiedene Einsatzgebiete unterteilt, die formal den bisherigen Betriebszweigen entsprechen. Auch das Modell der Zwischen- und Abschlussprüfungen soll weiterhin Bestand haben.
Langwieriger Prozess
Der Bund-Länder-Koordinierungsausschuss hat Ende März beschlossen, das formelle Modernisierungsverfahren einzuleiten. Der Auftakt dieses Prozesses ist ein Sachverständigenverfahren, das vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) koordiniert wird. Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt kann die Zeit bis zum Inkrafttreten der neuen Ausbildungsordnung genutzt werden, um Ausbildungsbetriebe, Berufsschulen und zuständige Stellen frühzeitig über die neuen Ausbildungsinhalte und Prüfungsbestimmungen zu informieren. Die modernisierte Ausbildungsverordnung soll im August 2027 in Kraft treten.