Die SVLFG legt in der Prävention einen Fokus auf den Zusammenhang von Pflanzenschutzmitteln und Parkinson.
- Zusammenhang zwischen Pflanzenschutzmitteln und Parkinson
- Prävention der SVLFG
- S.T.O.P.-Prinzip
- Maßnahmen gegen den Kontakt mit Pestiziden
Das „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ ist unter bestimmten Umständen als Berufskrankheit anerkannt. Nach jahrelangen Untersuchungen sieht der Ärztliche Sachverständigenbeirat (ÄSVB), der als unabhängiges Gremium dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) abgegliedert ist, einen Zusammenhang. Das hat eine neue Diskussion um den Schutz der Anwender entfacht.
Aufklärungsarbeit der SVLFG beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln
Über 360 Aufsichtspersonen der Prävention sind bundesweit im Einsatz, welche vor Ort in den Betrieben auch zum sicheren Umgang mit Pflanzenschutzmitteln beraten und Verbesserungspotenziale bei der Arbeitssicherheit aufzeigen. „Unabhängig von Besichtigungsterminen sind die Unternehmerinnen und Unternehmer aber natürlich auch jederzeit dazu eingeladen, bei konkreten Fragen Kontakt zur Prävention aufzunehmen“, erklärt Frank Gutheil, Bereichsleiter Prävention bei der SVLFG einem von der Sozialversicherung geführten Interview. So könne im Dialog die bestmögliche Lösung für den Betrieb gefunden oder Unklarheiten ausgeräumt werden. Neben der persönlichen Betreuung gebe es ein allgemeines Informationsangebot zum sicheren Umgang mit Pflanzenschutzmitteln in Form von Artikeln und kurzen Filmen. „Dieses Angebot ist über unsere Internetseite abrufbar“, so Gutheil.
S.T.O.P-Prinzip Kern der Prävention
Bei der Prävention empfiehlt die SVLFG das sogenannte S.T.O.P-Prinzip. S.T.O.P. ist eine Abkürzung für Substitution, technische Maßnahmen, organisatorische Maßnahmen und persönliche Maßnahmen. „Durch das Prinzip werden die Maßnahmen des Arbeitsschutzes nach ihrer Wirksamkeit hierarchisch geordnet. Unternehmen sollen vorrangig Maßnahmen der oberen Hierarchieebenen ergreifen, also Substitution und technische“, erläutert Gutheil. Nur wenn sich hier keine Lösung finden lässt, solle auf die Maßnahmen der unteren Ebenen – vor allem persönliche – zurückgegriffen werden.
Maßnahmen gegen den Kontakt mit Pestiziden
Frank Gutheil erklärte in dem Interview die wichtigsten Maßnahmen.
- Substitution ist ein Begriff aus dem Gefahrstoffrecht und meint den Ersatz eines gefährlichen Stoffes durch einen weniger gefährlichen Stoff oder ein alternatives Verfahren, welches ohne Gefahrstoffe auskommt. Das ist vergleichbar mit „integriertem Pflanzenschutz“, wie mechanische oder biologische Schädlingsbekämpfung, aber auch Rücksichtnahme auf den Boden, das Klima, die Düngung und Sortenwahl.
- Ziel technischer Schutzmaßnahmen ist es, die Anwenderinnen und Anwender von der Gefahrenquelle – hier dem Pflanzenschutzmittel – zu trennen. Als besonders wirksame Schutzeinrichtungen beim Ausbringen haben sich Schutzkabinen mit Filter und Klimatechnik erwiesen. Für das Befüllen der Spritze und das Reinigen von leeren Gebinden empfehlen sich geschlossene Befüllsysteme, sogenannte CTS. Für Familienbetriebe, die klassischen Ackerbau betreiben, bieten Traktor-Kabinen der Kategorie 2 in der Regel ausreichend Schutz. Für Betriebe mit einer sehr großen zu bewirtschafteten Fläche, für Unternehmen, die im Lohn spritzen, und für den Einsatz in Raumkulturen wie Wein-, Hopfen- und Obstbau empfiehlt es sich, Maschinen mit Kabinen der Kategorie 4 einzusetzen.
- Betriebe sollten nur fachkundige und verlässliche Mitarbeiter mit Pflanzenschutzarbeiten als Sachkundige schulen lassen und beauftragen, die auch alle notwendigen Schutzmaßnahmen gewissenhaft und richtig um- und einsetzen. Sie sollten auch regelmäßig beim Thema Pflanzenschutz fortgebildet werden.
Das ganze Interview mit weiteren Informationen zur Prävention lesen Sie auf der Internetseite der SVLFG.
