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Die Landwirtschaftsminister- und ministerinnen der Ländern haben sich auf der Agrarministerkonferenz auf einige Erleichterungen für Landwirte geeinigt.

  • Erleichterungen für Landwirte
  • Fruchtwechsel
  • Förderung für Weidetierhaltung

Die Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder einigten sich im Rahmen der Agrarministerkonferenz (AMK) auf Erleichterungen für Landwirte bei der Umsetzung der GAP-Anforderungen. So haben die Ressortchefs zum Beispiel beschlossen, die bisherige Regelung zum Fruchtwechsel zu vereinfachen.

Abbau der Bürokratie für Landwirte: Fruchtwechsel wird vereinfacht

Künftig muss der Fruchtwechsel auf jedem Ackerschlag spätestens im dritten Jahr erfolgen. Damit entfallen starre prozentuale Flächenangaben sowie sämtliche Sonderregelungen im Zusammenhang mit dem Anbau von Zwischenfrüchten und der Nutzung von Untersaaten, einschließlich der damit verbundenen Daten und Fristen. Die EU-Kommission fordert den Wegfall der Mais-Mischkulturen bei GÖLZ 7 als eigenständige Hauptkultur. Auf Vorschlag Schleswig-Holsteins wird dies in Deutschland erst ab dem Antragsjahr 2026 gelten.

Förderung für Weidetierhaltung

Zudem wurden sich die Agrarminister einig, dass künftig zusätzlich auch Weidehaltung auf Grünland im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gefördert werden soll. Bereits auf der AMK in Büsum im Frühjahr 2023 hatten sich die Länder auf Initiative Schleswig-Holsteins für eine Unterstützung von Grünlandbetrieben sowie Milchviehbetrieben mit Weidehaltung ausgesprochen. „Nun kommt es allerdings auf die Umsetzung an: Mir ist es wichtig, dass die Neuregelung nicht zulasten der Basisprämie erfolgt, sondern genau die Milchviehhalterinnen und -halter erreicht, die bisher bestehende Ökoregelungen kaum nutzen konnten“, fasst Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Werner Schwarz zusammen.