Seit 8. Juli können sich Ackerbaubetriebe vom Bund Deutscher Pflanzenzüchter eine Erntegut-Bescheinigung ausstellen lassen. Die AbL hat massive datenschutzrechtliche Bedenken.
- Bundesgerichtshof zu sortenrechtlichen Bestimmungen
- Erntegut-Bescheinigung des BDP
- AbL sieht “Datenerfassungsfalle”
- Kartellrechtliche Bedenken
2023 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Händler von Erntegut sicherstellen müssen, dass dies den sortenrechtlichen Bestimmungen entspricht. Nun bieten der Bund der Deutschen Pflanzenzüchter (BDP) und dessen Inkassounternehmen, die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV), Ackerbaubetrieben die Möglichkeit, nach einer Registrierung eine Erntegut-Bescheinigung zu bekommen. Diese kann dann Agrarhändlern vorgelegt werden. Bei der Anmeldung ist allerdings die Abgabe einiger Daten notwendig, auch sensible, wie die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) kritisiert.
AbL sieht “Datenerfassungfalle”
Die AbL sieht in dem Prozedere eine “Datenerfassungsfalle”, wie Georg Janßen, Geschäftsführer der IG Nachbau im Verband, erklärt: “BDP und STV wollen nicht nur umfassende Informationen über den An- und Nachbau von Ackerfrüchten einsammeln. Sie wollen auch die Nachweise über den Saat- und Pflanzguteinkauf der Landwirte und erhalten auf diesem Wege auch sensible Preisinformationen.” Auch die detaillierten Angaben der Flächenbewirtschaftung aus dem Antrag über die Direktzahlungen haben, sieht Janßen kritisch. “Als sogenannte Alternative zu den Datendokumenten bieten BDP und STV die Überprüfung der Unterlagen durch Kontrollen direkt auf den Betrieben an – wobei diese Betriebskontrollen seit 2008 schon keine rechtliche Grundlage mehr haben.” Die AbL rät Landwirten ab, von diesem Angebot Gebrauch zu machen.
Erntegut-Bescheinigung konform mit dem Kartellrecht?
Zudem äußert Janßen kartellrechtliche Bedenken: “Der BDP und die STV können nicht zugleich Marktakteur auf dem Pflanzenzuchtmarkt und zugleich Marktwächter sein.” Die zentrale Kontrolle des BDP und der STV gefährde den Wettbewerb auf mehreren Ebenen. Das vorgesehene System werde die Sorten-Wahlfreiheit der Landwirte verringern und das werde Auswirkungen auf die Preise beim Saatgutmarkt haben. Die AbL zieht laut Janßen datenschutzrechtliche Konsequenzen in Betracht.