Die EU-Datenverordnung regelt die Weitergabe von Daten innerhalb der Europäischen Union. Das betrifft sowohl Hersteller smarter Landmaschinen als auch landwirtschaftliche Betriebe.
- EU-Datenverordnung
- Das regelt das neue Gesetz
- Vorteile für Nutzer smarter Landmaschinen
Am 12. September 2025 endet die Umsetzungsfrist der im Januar 2024 in Kraft getretenen EU-Datenverordnung (Data Act). Das Gesetz regelt die faire und gemeinsame Nutzung von Daten innerhalb der EU. Es verpflichtet Unternehmen, insbesondere Hersteller vernetzter Geräte, Daten zugänglich zu machen, zum Beispiel für Nutzer oder Drittanbieter. Ziel ist mehr Innovation, Wettbewerb und Kontrolle über Daten.
Was bedeutet die EU-Datenverordnung für Hersteller und Nutzer smarter Landmaschinen?
Die EU-Datenverordnung ermöglicht Landwirten das Zugangsrecht zu bestimmten von ihren smarten Maschinen generierten Daten. Hierzu zählen Produktdaten, landwirtschaftliche Daten und Nutzungsdaten, die während des Maschinenbetriebs erhoben werden. Dazu zählen etwa der Kraftstoffverbrauch, die Spritz- oder Düngemittelmenge, Fahrgeschwindigkeiten oder das Gewicht von ausgebrachten und geernteten Mengen. Ausgeschlossen sind allerdings angereicherte oder verarbeitete Daten, die beispielsweise mittels KI erzeugt wurden, da diese unter das geistige Eigentum des Herstellers fallen.
Landwirte können ihre Daten jetzt auch weitergeben
Zusätzlich ermöglicht die EU-Datenverordnung laut Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eine vielfältigere Nutzung der Daten. Einerseits dürfen landwirtschaftliche Betriebe die Daten vereinfacht an Dritte, wie beispielsweise Anbieter von Farmmanagementinformationssystemen, weitergeben. Andererseits kann die Datenbereitstellung an Dritte von Landwirten direkt beim Hersteller eingefordert werden. Die Datenverfügbarkeit können Betriebe für die Hofbewirtschaftung oder auch zur Wartung und Reparatur von Maschinen nutzen.
Da Herstellern smarter Landmaschinen zukünftig die Nutzung der generierten Daten ohne vorherige Zustimmung durch den Anwender untersagt ist, müssen diese Datennutzungsverträge abschließen. Nur so können Hersteller die generierten Daten verwerten, beispielsweise zur Weiterentwicklung ihrer Maschinen.