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In einigen Punkten erzielten die Koalitionspartner bereits Ergebnisse für den Agrarbereich. In manchen Punkten stocken die Koalitionsverhandlungen.

  • Stallumbau und Bundesimmissionsschutzgesetz
  • Tierhaltungskennzeichnung und Düngegesetz
  • Koalitionsverhandlungen zu Mindestlohn und Neuen Züchtungstechniken

Die Verhandlungen zwischen den Koalitionspartnern CDU/CSU und SPD laufen noch. Wie das landwirtschaftliche Informationszentrum Proplanta unter Berufung auf die Nachrichtenagentur Agra Europe (AgE) berichtet, haben sich die Parteien aber im Agrarbereich schon auf einige Punkte geeinigt

Koalitionsverhandlungen: Milliarden für Stallumbau und praxisnaher Immissionsschutz

Dem Bericht zufolge sollen die Mittel für den tierwohlgerechten Stallumbau dauerhaft bereitgestellt werden. Für den sogenannten „Umbau der Tierhaltung“ plant die künftige Bundesregierung für die kommenden vier Jahre jeweils 1,5 Milliarden Euro ein. Auch beim Bundesimmissionsschutzgesetz ist man sich einig geworden. Die Regelungen sollen im Bereich der Nutztierhaltung praxistauglich umgestaltet werden.

Einigung bei Haltungskennzeichnung und Düngegesetz

Auf die Weiterführung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes haben sich die Koalitionsparteien ebenfalls geeinigt. Es soll nur „praxistauglicher“ werden und noch mehr auf Tierwohl ausgerichtet werden. Im Moment betrifft die Kennzeichnung nur Schweinefleisch, künftig sollen auch andere Tierarten einbezogen werden. Derzeit ist die verpflichtende Kennzeichnung für Fleisch, das in den Lebensmitteleinzelhandel kommt. Die Bundesregierung will das Gesetz auf Außer-Haus-Verpflegung erweitern.

Überdies kommt die Ausgestaltung des Düngegesetzes den Landwirten entgegen – weniger Bürokratie. Denn die Stoffstrombilanz soll abgeschafft werden. Stattdessen plant die Bundesregierung, das Wirkungsmonitoring im Düngegesetz zu verankern. Anhand diesem sieht man, wo Handlungsbedarf besteht und wo nicht. Wasserschonend wirtschaftende Betriebe in Roten Gebieten können so von Auflagen befreit werden.

Nicht einigen konnten sich die Verhandlungspartner hingegen beim Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte und beim Umgang mit den sogenannten Neuen Züchtungstechniken.