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Das Bundesumweltministerium hat mit der Umsetzung der EU-Verordnung zur Naturwiederherstellung begonnen. Der Deutsche Bauernverband hat dazu eine Präsidiumserklärung veröffentlicht.

  • Zeitablauf der Naturwiederherstellungs-Verordnung
  • Bedeutung für Moorböden
  • Präsidiumserklärung des Deutschen Bauernverbandes

Mit der europäischen Verordnung zur Wiederherstellung der Natur verfolgt die EU-Kommission das Ziel, Flächen – auch bislang landwirtschaftlich genutzte – wieder naturnaher zu machen und so die Biodiversität zu fördern. Die Verordnung ist seit 18. August 2024 in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben bis 2026 Zeit, konkrete Pläne vorzulegen. Nun ist die Konsultation des Bundesumweltministeriums für die nationale Umsetzung gestartet.

Bedeutung der Naturwiederherstellungs-Verordnung für Moore

Die Verordnung betrifft vor allem Moorböden, die zugunsten der landwirtschaftlichen Nutzung entwässert wurden. Die EU-Kommission fordert nun eine schrittweise Wiedervernässung: 30 Prozent der genutzten Moorflächen bis 2030, 40 Prozent bis 2040 und die Hälfte bis 2050. Für Betriebe kann das bedeuten, Flächen teilweise aufzugeben oder auf alternative Formen wie Paludikultur umzustellen. Eine Pflicht dazu besteht zwar nicht unmittelbar, doch die politischen Signale sind eindeutig.

Bauernverband fordert Kooperation und Beteiligung

Der Deutsche Bauernverband (DBV) appelliert in einer aktuellen Präsidiumserklärung an Bund und Länder, bei der Umsetzung der Verordnung auf Freiwilligkeit und Kooperation zu setzen. Die nationale Umsetzung der europäischen Naturwiederherstellungs-Verordnung müsse die betroffenen Land- und Forstwirte sowie Grundeigentümer vollumfänglich beteiligen, so der Verband. Nur kooperative, freiwillige Maßnahmen würden zu Akzeptanz und Erfolg führen.

Der DBV fordert, Ordnungsrecht oder Vorkaufsrechte des Naturschutzes verbindlich auszuschließen. Zudem müsse bei der Umsetzung angesichts knapper Flächen Qualität vor Quantität gehen. So sollte laut Bauernverband der Fokus auf Flächen gerichtet werden, die ohnehin schon im Eigentum des Naturschutzes sind. Mit Blick auf den engen Zeitplan und die vielfältigen Webfehler der Naturwiederherstellungs-Verordnung betont der Verband zudem die Notwendigkeit, auf europäischer Ebene die Umsetzungsfristen zu verlängern. In diesem Zusammenhang erinnert der DBV auch an die Vereinbarung im Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen, sich in Brüssel für Vereinfachungen der EU-Naturwiederherstellungs-Verordnung einzusetzen.