Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz werden Pachten und Verpachten einfacher. Aber auch andere Erleichterungen sieht die Bundesregierung vor.
- Bundestag beschließt Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
- Pachtverträge per E-Mail möglich
- Weitere Erleichterungen
Landwirte können künftig Pachtverträge per E-Mail oder sogar über Messengerdienste wie Whatsapp abschließen. Unterschriebene Schriftstücke sind nicht mehr notwendig. Das sieht das sogenannte Vierte Bürokratieentlastungsgesetz vor, das vor kurzem den Bundestag passiert hat. Wenn der Bundesrat zustimmt, was als wahrscheinlich gilt, kann die neue Regelung noch im laufenden Jahr in Kraft treten.
Verband begrüßt vereinfachte Abwicklung
Wie das landwirtschaftliche Informationszentrum Proplanta unter Verweis auf AGRA Europe berichtet, findet das Gesetz beim Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) hohe Zustimmung. „Der Wegfall der Unterschriftsvorgabe ermöglicht eine deutliche Vereinfachung in der Abwicklung von Pachtverträgen“, wird BLG-Geschäftsführer Udo Hemmerling zitiert.
Bundestag beschließt weitere Erleichterungen
Neben Erleichterungen beim Verpachten von Land hat der Bundestag noch weitere Entbürokratisierungen beschlossen. Unter anderem entfällt die Meldepflicht in Hotels für deutsche Staatsangehörige. So soll für Beherbergungsbetrieb der Verwaltungsaufwand reduziert werden. Arbeitsverträge werden digitalisiert. Steuerbehörden wird es ermöglicht, Steuerbescheide und andere Steuerverwaltungsakte digital zum Abruf bereitzustellen. Dadurch kann auf den Versand von 116 Millionen Briefen sowie den Druck von 6,2 Milliarden Blatt Papier verzichtet werden.