Die Bundesregierung verlängert wegen Corona die sozialversicherungsfreie Beschäftigung von Saisonarbeitskräften.
Was gilt im zweiten Jahr mit dem Coronavirus COVID-19 für Betriebe und Erntehelfer?
Der Erntebericht des Bundeslandwirtschaftsministeriums zeigt Ertragsunterschiede und die Gründe dafür auf.
Ab sofort gilt das neue Konzept für die Ein- und Abreise der Saisonarbeitskräfte. Hygienebestimmungen sind nachwievor zu beachten.
Die Bundesregierung hat die Einreise für Erntehelfer verlängert. Die Vorschriften zur Eindämmung des Coronavirus gelten weiterhin.