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Die Agrarminister der Länder haben sich für eine Risikorücklage für Landwirte ausgesprochen – freiwillig und steuerfrei.

  • Antrag auf der Agrarministerkonferenz
  • Thüringens Landwirtschaftsministerin zur Risikorücklage
  • Denkbares Modell

Eine Pflichtversicherung für Landwirte zur Abdeckung von Ernteausfällen scheiterte bislang. Nun haben die Ressortchefs der Länder auf der Agrarministerkonferenz (AKM) Ende September über eine staatliche Risikorücklage debattiert und sich dafür ausgesprochen. Der Antrag kam vom Thüringer Agrarministerium.

Thüringens Agrarministerin spricht sich für Risikorücklage aus

In Folge forderte die AKM die Bundesregierung auf, eine Risikoausgleichsrücklage für landwirtschaftliche Betriebe einzuführen, die von wetterbedingten Ernteausfällen betroffen sind. „Landwirtschaft ist vom Wetter abhängig. In den letzten Jahren hat die Häufigkeit von Extremwetterereignissen deutlich zugenommen. Mit der Ausgleichsrücklage wollen wir deshalb ein Instrument zur Eigenvorsorge schaffen, damit solche Risiken beherrschbar bleiben und nicht zur Existenzbedrohung für unsere Betriebe werden“, sagte Thüringens Agrarministerin Colette Boos-John. 

Risikorücklage freiwillig und steuerfrei

Für die Umsetzung einer solchen Risikorücklage seien verschiedene Modelle denkbar, wie Boos-John erklärte: Normalerweise speise sie sich bis zu einer Maximalhöhe aus Gewinnen, die in zurückliegenden Jahren erwirtschaftet worden seien, und dürfe nur unter bestimmten Auflagen wieder aufgelöst werden – insbesondere zur Bewältigung von Einnahmeausfällen in Krisenjahren. Die Rücklagenbildung könne aus ihrer Sicht freiwillig, die Entnahme der Mittel aus dem Fonds solle steuerfrei sein. Auch die Bundesregierung hatte sich schon in ihrem Koalitionsvertrag für die Einführung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage für Landwirtschaftsbetriebe ausgesprochen.