umsatzsteuerpauschale
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Der Bauernverband sieht Nachteile für Landwirte, wenn die Umsatzpauschale angepasst wird.

Die Bundesfinanzministerium will die Umsatzsteuerpauschale für Landwirte anpassen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht das Vorhaben kritisch. „Der geplante Pauschalierungssatz von 9,5 Prozent beruht auf einer systematischen Verzerrung und dürfte zu einer weiteren Benachteiligung der pauschalierenden Betriebe führen“, so DBV Präsident Joachim Rukwied. Denn die Berechnung beruhe gerade nicht auf den Daten derjenigen Betriebe, die von der neuen, ab dem 1. Januar 2022 geltenden Regelung zur Pauschalierung Gebrauch machten. Die Zahlen basieren laut Rukwied vielmehr aus sämtlichen Betrieben, die vor der Änderung des Anwendungsbereiches pauschaliert haben.

Bundesregierung muss EU-Forderungen entsprechen

Mit dem Jahressteuergesetz 2020 war die Regelung zur Umsatzsteuerpauschalierung in der Land- und Forstwirtschaft im Anwendungsbereich drastisch eingeschränkt worden. Forderungen der Europäischen Kommission sollten damit vorab abgefedert werden. Zu den europäischen Vorgaben gehört grundsätzlich auch eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung des Durchschnittssatzes. Dieser muss aber anhand der tatsächlichen Vorsteuerbelastung der pauschalierenden Landwirte ermittelt werden.

Bauernverband fordert andere Bemessung der Umsatzsteuerpauschale

Die negativen Folgen lassen sich nach Einschätzung des DBV zumindest eingrenzen. „Dieses systematische Problem lässt sich praktikabel nur durch eine Verschiebung des Zeitpunktes lösen, ab dem ein neuer Satz Anwendung finden muss“, fordert der Bauernpräsident. Auch die vorgesehene automatische jährliche Anpassung auf dem Verwaltungsweg wird sehr kritisch eingeschätzt, denn es fehlt an einer verfassungsgemäßen Ermächtigungsgrundlage. „Substanzielle Änderungen bei der Steuerbemessung müssen im geordneten parlamentarischen Verfahren erfolgen“, so Rukwied.