Dänemark hält als einziger EU-Mitgliedstaat vorerst an der Pflicht zur Flächenstilllegung fest.
- Flächenstilllegung für den Naturschutz
- Dänemark hält an Regelung fest
- Kritik in Dänemark und auf EU-Ebene
Die Grundidee von Flächenstilllegungen war, einen Teil von Nutzflächen zum Wohl der Biodiversität als Blühflächen oder -streifen stillzulegen. Doch das ist passé, zumindest vorläufig. Ein Grund ist die Ernährungssicherung vor dem Hintergrund diverser Krisen, wie dem Ukraine-Krieg. Inzwischen verzichten alle EU-Mitgliedstaaten auf die Umwelt- und Naturschutzmaßnahme – bis auf Dänemark. Das berichtet das landwirtschaftliche Informationszentrum Proplanta.
Minister bestätigte Beibehalt der Regelung
Dass Deutschlands nördliches Nachbarland die verpflichtende Stilllegung von vier Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche beibehält, bestätigte laut Proplanta Dänemarks Minister für sektorübergreifende Gesetzgebung, Jeppe Bruus, gegenüber dänischen Medien. Die EU-Kommission hat offenbar schon die Zustimmung gegeben. Jeppe stellte allerdings klar, dass Dänemark eventuell 2026 nachziehen könnte.
Kritik an verpflichtender Flächenstilllegung
Der Vorsitzende des dänischen Landwirtschaftsverband L&F, Søren Søndergaard, kritisiert das Vorgehen Dänemarks. Das sei ein „unnötiges Eigentor“, zitiert ihn Proplanta. Auch der stellvertretende Präsident des EU-Ausschusses der Bauernverbände (Copa) zeigt kein Verständnis für das Beibehalten der Vier-Prozent-Regelung. Er sieht ein „Paradebeispiel für schlechte Agrarpolitik und ausufernde Bürokratie“.
Als Alternative zur verpflichtenden Flächenstillegung gibt die EU-Kommission den Staaten die Möglichkeit, den Landwirten einen Anreiz zur freiwilligen Stilllegung zu geben.