Nach der Entschließung des Freistaates Sachsen nimmt sich der Bundesrat einer umfassenden Reform der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln an.
- Korrekturen bei Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
- Das soll sich ändern
- Umweltbundesamt als Schlüssel für Reform
Der Bundesrat nimmt sich der Verbesserung der Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln an. Angestoßen hat dies der Freistaat Sachsen. Laut Industrieverband Agrar (IVA) sei die Korrektur bei den Kompetenzen beim Prozedere notwendig. Damit würden auch strukturelle Probleme im nationalen Zulassungssystem aufgegriffen.
Diskutierte Änderungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
Wenn es nach Sachsen geht, sollen sich einige konkrete Punkte ändern, zum Beispiel:
- Die Zuständigkeiten der beteiligten Behörden sollen klarer geregelt werden.
- Das Umweltbundesamt (UBA) soll keine Sonderrolle mehr im Zulassungsverfahren haben.
- Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) soll als zentrale Entscheidungsbehörde gestärkt werden.
- Zulassungsverfahren sollen schneller und planbarer werden, um Wettbewerbsnachteile für deutsche Betriebe zu verringern.
- Auflagen und Anwendungsbestimmungen sollen vereinfacht und verständlicher gestaltet werden.
Nach administrativen Reformen fordert der IVA eine Änderung im System
In den vergangenen Monaten wurden laut IVA bereits wichtige administrative Fortschritte erzielt, etwa durch beschleunigte Verfahren und den Abbau von Verfristungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung. Diese Verbesserungen waren notwendig, reichen laut Verband jedoch nicht aus, um die strukturell bestehenden Probleme im System nachhaltig zu lösen.
Der IVA erhofft sich durch die Änderungen mehr Planbarkeit für deutsche Antragsteller und eine Stärkung im internationalen Wettbewerb. IVA-Hauptgeschäftsführer Frank Gemmer hebt die Rolle des UBA hervor: „Das Umweltbundesamt hat eine de-facto‑Kompetenz als Genehmigungsbehörde, obwohl es lediglich eine Bewertungsbehörde ist.“ Das sei ein Webfehler im Pflanzenschutzgesetz. Der Beschluss des Bundesrats zeige klar, dass nach administrativen Verbesserungen nun strukturelle Korrekturen notwendig sind. „Die Bundesregierung sollte diesen Appell nutzen und die notwendigen Änderungen im Pflanzenschutzgesetz zügig voranbringen“, so Gemmer.
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