Foto: Ganna Zelinska - stock.adobe.com (Symbolbild)

Die für Geflügel gefährliche Newcastle-Krankheit kursiert in Deutschland erstmals wieder seit 30 Jahren. Die Auffrischungen von Impfungen und die Überprüfung der bestehenden Biosicherheitsmaßnahmen sind unumgänglich.

  • Newcastle-Krankheit in Brandenburg und Bayern
  • Erforderliche Maßnahmen bei Geflügel
  • Hintergrund

Mehrere Ministerien in den Ländern, darunter das sächsische Sozialministerium, das im Freistaat für Tierseuchenbekämpfung zuständig ist, warnen vor der kursierenden Newcastle-Krankheit. Dabei handelt es sich um eine hochansteckende Viruserkrankung bei Geflügel. Anlass zur verstärkten Wachsamkeit sei ein derzeit hochdynamisches Seuchengeschehen in Brandenburg und Bayern, heißt es aus dem Ministerium. In den beiden Bundesländern mussten bereits mehr als 1,5 Millionen Tiere gekeult werden, um eine weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern.

Impfung bei Geflügel auffrischen

Der wirksamste Schutz für Geflügelbestände besteht laut Sozialministerium in der gesetzlich vorgeschriebenen Schutzimpfung von Hühnern und Puten. Bei stichprobenartigen Kontrollen der Veterinärämter habe man jedoch zuletzt insbesondere in Geflügelkleinsthaltungen einen unzureichenden Immunisierungsgrad der Tiere festgestellt. Das Ministerium weist darauf hin, dass es erforderlich sei, in allen Hühner- und Putenhaltungen den Impfschutz zeitnah zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen.

Seit Jahrzehnten wieder erste Fälle

Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) kam es im Februar dieses Jahres erstmals nach 30 Jahren wieder zu Fällen in kommerziellen Geflügelbeständen und Kleinhaltungen. Die bislang nachgewiesenen Viren gehören laut FLI zum Genotyp VII.1.1. Dieser zirkuliert derzeit insbesondere in osteuropäischen Ländern. Neben der Auffrischung der Impfungen empfiehlt das Institut, bestehende Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu überprüfen und zu optimieren. Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei der Kontrolle von Personenkontakten sowie dem Austausch von Gegenständen zwischen verschiedenen Geflügelhaltungen gelten.

Auch in Newcastle-geimpften Beständen sollte bei unklaren Todesfällen oder plötzlichen Leistungseinbrüchen neben der Laboruntersuchung auf Geflügelpestviren die Untersuchung auf das Virus der Newcastle-Krankheit veranlasst werden. Eine frühzeitige Diagnose sei entscheidend, um mögliche Ausbrüche schnell zu erkennen und wirksam einzudämmen, so das FLI.