Die Bundesregierung arbeitet an einer nationalen Umsetzung des von der EU erleichterten Energy Sharing. Ab Juni soll die Weitergabe des selbst produzierten Solarstroms vereinfacht werden.
- Grundlage des Energy Sharing
- Vorteile für Erzeuger und „Kunden“
- So funktioniert Energy Sharing
Die Bundesregierung hat angekündigt, dass es erleichtert werden soll, selbst erzeugten Solarstrom an Nachbarn zu „verkaufen“. Das kann für landwirtschaftliche Betriebe mit großflächigen PV-Anlagen auf Ställen, Maschinenhallen oder Lagergebäuden besonders interessant sein. Bislang war die direkte Weitergabe von Solarstrom kompliziert. Wer Strom an andere liefern wollte, musste wie ein klassischer Energieversorger auftreten – mit umfangreichen Meldepflichten, Abrechnungsregeln und zusätzlichen Kosten. Zudem fielen Netzentgelte, Umlagen und steuerliche Vorgaben an. Grundlage der geplanten Änderungen ist die europäische Strommarktrichtlinie, die eine gemeinschaftliche Nutzung von Erneuerbarer Energie ausdrücklich vorsieht. Bundeskabinett und Bundestag haben sich bereits mit der nationalen Umsetzung des sogenannten „Energy Sharing“ beschäftigt, einzelne technische und rechtliche Details müssen aber noch endgültig geregelt werden.
Zusätzliche Einnahmen für Betriebe möglich
Viele Landwirte erzeugen mit ihren Photovoltaikanlagen deutlich mehr Strom, als sie selbst benötigen. Künftig könnten sie diesen Überschuss nicht nur in das öffentliche Netz einspeisen, sondern regional vermarkten, etwa an Nachbarn, kleinere Gewerbebetriebe oder Dorfgemeinschaften. Das bisherige Problem: Für eingespeisten Strom erhalten Betreiber größerer Dachanlagen oft nur vergleichsweise niedrige EEG-Vergütungen. Haushalte zahlen für Strom dagegen ein Vielfaches. Beim Energy Sharing könnten Landwirte ihren Strom regional zu besseren Konditionen anbieten als bei der klassischen Einspeisung. Gleichzeitig könnten Nachbarn günstigeren Strom beziehen als über herkömmliche Stromtarife.
So funktioniert Energy Sharing
Technisch funktioniert das Modell allerdings anders, als der Begriff „Strom an Nachbarn verkaufen“ vermuten lässt. Der Solarstrom wird nicht über eine eigene Leitung direkt vom Stall ins Nachbarhaus transportiert. Stattdessen speist die Photovoltaikanlage ihren Strom wie bisher ins öffentliche Netz ein. Der Nachbar bezieht seinen Strom ebenfalls weiterhin über dieses Netz. Entscheidend ist die digitale Verrechnung im Hintergrund. Voraussetzung ist, dass alle Beteiligten digitale Stromzähler, sogenannte Smart Meter, haben. Diese erfassen, wann die Solaranlage Strom produziert und wann Nachbarn Strom verbrauchen. Stimmen Einspeisung und Verbrauch zeitlich überein, wird dieser Anteil rechnerisch dem regionalen Solarstromprojekt zugeordnet.
Physikalisch lässt sich dabei aber nicht exakt bestimmen, welcher Strom tatsächlich im Nachbarhaus ankommt. Strom vermischt sich im Netz sofort mit Energie aus anderen Quellen. Sichtbar wird der regionale Stromanteil deshalb meist erst auf der Stromrechnung oder in einer App des Energieanbieters. Vergleichbar ist das mit dem Bezug von Ökostrom eines großen Anbieters. Neben dem Einbau eines Smart Meters muss sich der „Verkäufer“ auch beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister registrieren.
