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Die Förderrichtlinie für Rehkitz-Drohnen wurde geändert, so dass die Fluggeräte auch im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest eingesetzt werden können.

  • Drohnen zur Suche nach kranken und verendeten Wildschweinen
  • Özdemir: Afrikanische Schweinepest mit allen Mitteln bekämpfen
  • Wer ist antragsberechtigt?

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat genehmigt, dass Drohnen auch zur Suche nach an der Afrikanischen Schweinepest (ASP) erkrankten und verendeten Wildschweinen genutzt werden dürfen. Das betrifft Drohnen, die der BMEL-Förderrichtlinie entsprechen. Diese musste dazu abgeändert werden.

Özdemir: Afrikanische Schweinepest mit allen Mitteln bekämpfen

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir sieht darin ein probates Mittel im Kampf gegen die ASP, wie er erklärt: „Die Afrikanische Schweinepest müssen wir mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen – insbesondere, um unsere schweinehaltenden Betriebe zu schützen.” In der Krise sei Pragmatismus gefragt. “Es wäre ein schlechter Witz, vorhandenes Gerät aufgrund starrer Regeln nicht nutzen zu können”, so Özdemir.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene. In der Förderrichtlinie wurde nun der Einsatzzweck dahingehend erweitert, dass die geförderten Geräte auch zur Bekämpfung der ASP genutzt werden können. Die konkrete Ausgestaltung der Nutzung obliegt nun den Behörden vor Ort und den Rehkitzrettungsvereinen.