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Landwirtschaftliche Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern können jetzt Agraranträge bearbeiten. Das Landwirtschaftsministerium weist auf die Folgen der verspäteten Abgabe hin.

  • Hinweise des Landwirtschaftsministerium
  • Folgen der verspäteten Abgabe von Agraranträgen
  • Hilfestellung

Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern können ab sofort beginnen, ihre Agraranträge auszufüllen. Wie das Landwirtschaftsministerium in Schwerin mitteilt, könne zwar mit der Bearbeitung begonnen werden, das Einreichen der Anträge sei aber erst möglich, wenn die letzten Funktionalitäten programmiert und per Update in den kommenden Wochen nachinstalliert wurden. Da die Einreichungsfrist am 15. Mai 2025 endet, empfiehlt es sich dennoch, jetzt schon mit den Anträgen zu beginnen. Die ausgefüllten Anträge können im System entsprechend gespeichert werden.

Welche Folgen hat die verspätete Einreichung von Agraranträgen?

Nach dem 15. Mai 2025 eingehende Anträge haben auf Grund der verspäteten Abgabe Prämienkürzungen zur Folge. Anträge die nach dem 31. Mai 2025 eingehen, gelten als verfristet und werden abgelehnt.

Bewilligungsbehörden beantworten Rückfragen

Die jeweiligen Bewilligungsbehörden stehen den Antragstellern für Fragen zur Verfügung, sowohl technisch als auch fachlich. Die entsprechenden Kontaktdaten werden im Antragsverfahren ersichtlich. Das Landwirtschaftsministerium weist darauf hin, dass die verschiedenen Hinweise im Antragsverfahren sorgfältig gelesen werden sollten.

Hier geht es zum Antragsportal für Mecklenburg-Vorpommern.