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Nach dem Beschluss der Soforthilfen für kleine Unternehmen stellt die Bundesregierung klar: Diese gelten explizit auch für Landwirte.

Die Umsetzung der Bundes-Soforthilfen für kleine Unternehmen steht – und bezieht nun auch die Landwirtschaft explizit mit ein. Eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung wurde zwischen Bund und Ländern am Montag finalisiert. Das hat das Bundeslandwirtschaftsministerium mitgeteilt.

Voraussetzungen für Soforthilfen

Die Soforthilfen des Bundes in einem Umfang von bis zu 50 Milliarden Euro gelten für Landwirte und Betriebe mit landwirtschaftlicher Produktion mit bis zu zehn Beschäftigten. Daneben gelten die Soforthilfen für kleine Unternehmen, Freiberufler und Soloselbstständige. Die Umsetzung und Auszahlung der Mittel erfolgt über die Länder.

„Der heutige Beschluss ist ein wichtiges Signal für die Land- und Forstwirtschaft. Erfolgreich haben wir uns dafür eingesetzt, dass die gesamte Branche unter den Schirm des Hilfsprogramms kommt – also auch die Land- und Forstwirtschaft sowie der Gartenbau”, kommentierte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner den Beschluss zum Hilfspaket in der Coronakrise. Denn gerade in diesen Zeiten werde deutlich, wie wichtig eine flächendeckend bäuerliche und regionale Landwirtschaft ist. 

Maßnahmenpaket im Eilverfahren

Das Bundeskabinett hatte am 23. März Soforthilfen für kleine Unternehmen, Soloselbstständige, Freiberufler und Landwirte in einem Umfang von bis zu 50 Milliarden Euro verabschiedet. Bundestag und Bundesrat haben die Beschlüsse zusammen mit dem Nachtragshaushalt beraten. Das Gesamtpaket passierte am 27. März 2020 den Bundesrat. Die für die Umsetzung und Auszahlung der Gelder nötige Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern wurde am Sonntag geschlossen. Die Bundesgelder stehen den Ländern ab Montag (30.03.2020) zur Verfügung und können von den Ländern abgerufen werden. Damit können in den nächsten Tagen Antragstellung und Auszahlung beginnen.

Eine Übersicht über die zuständigen Stellen in den Ländern sowie die wichtigsten Fragen zur Antragstellung findet man auf der Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums.
Alle Informationen zur Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 können auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts abgerufen werden.