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Landwirte wissen noch immer nicht, was auf sie mit den neuen GAP-Regelungen 2025 zukommt. DBV-Sekretär Bernhard Krüsken fordert Klarheit von der Bundesregierung.

  • Krüsken: „Wichtige Signale fehlen“
  • Lösungen für Ökoregelungen noch nicht klar
  • GAP 2025: Bundesregierung und EU in Verzug

Kurz nach dem Halbjahr befürchtet der Deutsche Bauernverband (DBV), dass die Landwirte nicht mehr genug Zeit haben, sich auf die Änderungen bei der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2025 einzustellen. DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken betont: „Während die EU bereits im Mai erste Signale in Richtung Vereinfachung und mehr Praktikabilität gesetzt hat, debattiert die Bundesregierung bis dato weiter mit der EU-Kommission und den Ländern über die Einzelheiten für die praktische Umsetzung der GAP ab nächstem Jahr.“ Laut Krüsken fehlen noch wichtige Signale in Richtung Regelungsklarheit, Planbarkeit und Rechtssicherheit für die verbleibende GAP-Förderperiode bis 2027.

Lösungen für Ökoregelungen noch nicht klar

Krüsken mahnt auch Lösungen für die Ökoregelungen an. Auch wenn in diesem Jahr bei diesen die Diskrepanz zwischen politischer Zielfläche und beantragter Umsetzung durch die Landwirte etwas geringer ausfallen dürfte, bleibe der Bedarf für Korrekturen und Verbesserungen hoch, so der Generalsekretär. Positiv hebt Krüsken hervor, dass die Bundesregierung Anfang Juli mit dem Agrarpaket einige Änderungen bei der GAP beschlossen hat. Er spricht zum Beispiel das Auslaufen der Vier-Prozent-Stilllegungsverpflichtung zum 31. Dezember 2024 an. Auch die Verständigung der Länder bei Nachbesserungen bei den Regelungen zu Direktzahlungen hebt Krüsken hervor. 

GAP 2025: Bundesregierung und EU in Verzug

Krüsken kritisiert, dass „unter dem Strich festgehalten werden müsse“, dass für die bald anstehende Herbstaussaat noch nicht vollständig und verlässlich klar ist, zu welchen Spielregeln die Landwirte in das GAP-Antragsjahr 2025 gehen können. Trotz Agrarpaket und AMK-Umlaufbeschluss bringe die Anzahl der geplanten Änderungen am bestehenden Rechtsrahmen für die laufende Förderperiode nicht die für die Anbauplanung notwendige Klarheit.

Die Bundesregierung hat den vorgestellten 2. Änderungsantrag zum nationalen GAP-Strategieplan mit Stand Ende Juli noch immer nicht zur Genehmigung bei der EU-Kommission eingereicht. Hinzu komme, so Krüsken, dass EU, Bund und Länder offenbar noch immer ergebnislos über die künftigen Detailregelungen beim Bodenerosionsschutz und beim Fruchtwechsel diskutieren. Der DBV-Generalsekretär befürchtet auch, dass es durch die Verzögerungen Bund und Ländern nicht gelingt, EU-Agrarzahlungen pünktlich an die Landwirte zu überweisen. Der Bauernverband fordert, spätestens Anfang August für Klarheit zu sorgen.