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Wie kommt ein landwirtschaftlicher Betrieb an sein Geld für Lieferungen, wenn der Händler plötzlich insolvent ist? Wir zeigen Möglichkeiten auf. 

  • Getreidehändler insolvent
  • Weg über den Insolvenzverwalter
  • Warenkreditversicherung

Ob Getreide, Fleisch, Obst und Gemüse oder Milch: Ein landwirtschaftlicher Betrieb hat bereits Waren an einen Händler geliefert, dann die schlechte Nachricht: Der Kunde ist insolvent und kann die bereits erbrachte Lieferung nicht bezahlen. Was tun? 

Einheitsbedingungen im deutschen Getreidehandel schützen Getreide und mehr

Um die Lieferung von Getreide abzusichern, können sich landwirtschaftliche Betriebe der sogenannten Einheitsbedingungen im deutschen Getreidehandel (EHB) bedienen. Das ist eine Art Vorlage für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Besonders wichtig ist dabei der verlängerte Eigentumsvorbehalt. Er sichert das Eigentum am gelieferten Getreide bis zur vollständigen Bezahlung. Im Ernstfall kann der Landwirt also Ansprüche auf die Ware oder deren Erlös geltend machen. Doch die Praxis zeigt: Schnell weiterverkauftes oder vermischtes Getreide lässt sich schwer zurückholen. Streitigkeiten landen zudem nicht vor staatlichen Gerichten, sondern in der Schiedsgerichtsbarkeit der Börsen. Hinzu kommen enge Fristen, die sofortiges Handeln erfordern. Die EHB bieten also Chancen – aber keinen garantierten Schutz vor Verlusten. Überdies gelten sie nur, wenn sie Teil des Vertrages zwischen Produzent und Abnehmer sind. Auch erfasst sind Ölsaaten, Maissilage, Stroh, Gülle, Gärsubstrate und Einlagerungsverträge.

Meist geringe Quote aus Insolvenzmasse

Landwirte, die durch die EHB ihre Forderung nicht durchsetzen können, oder auf ihr Geld aus der Lieferung anderer Waren warten, haben nur die Möglichkeit, sich schnellstmöglich beim Insolvenzverwalter zu melden. Allerdings müssen in vielen Fällen eine ganze Reihe von Gläubigern auf ihr Geld warten. Die Quote fällt meist gering aus. Oft bleiben nach Abzug von Verwaltungskosten und Gläubigerprioritäten nur wenige Prozent des ursprünglichen Rechnungsbetrags übrig. 

Händler insolvent: Mit einer Warenkreditversicherung auf der sicheren Seite

Auf der sicheren Seite sind landwirtschaftliche Betriebe mit einer Warenkreditversicherung. Sie springt in solchen Fällen ein. Die Warenkreditversicherung der gvf sorgt dafür, dass die Liquidität des Lieferanten geschützt bleibt, selbst wenn ein Kunde nicht zahlt. Ob Saatgut, Maschinen oder Personal: Versicherte können jederzeit investieren, weil ihre Forderungen gegenüber Abnehmer abgesichert sind.