Nur ein Viertel der Junglandwirte von Agrargenossenschaften, die eine Einkommensstützung beantragt haben, haben diese auch erhalten. Der Genossenschaftsverband klagt.
- Anzahl der Anträge für Einkommensstützung, Ablehnungen
- Genossenschaftsverband sieht Agrargenossenschaften benachteiligt
- Aufruf zur Beteiligung an der Musterklage
Vergangenes Jahr haben 40 Prozent der Agrargenossenschaften für ihre Junglandwirte eine Einkommensunterstützung beantragt. Das ermöglicht das EU-Agrarrecht. Der Genossenschaftsverband (Genoverband) kritisiert: Bei jeder vierten Agrargenossenschaft (26 Prozent) wurde die Förderung abgelehnt. Nur 14 Prozent der Zusammenschlüsse haben einen positiven Bescheid ihrer landwirtschaftlichen Landesbehörde erhalten. Das sind die Ergebnisse einer Umfrage des Verbandes unter seinen 510 Mitgliedsgenossenschaften.
Genossenschaftsverband sieht Agrargenossenschaften benachteiligt
Dr. Andreas Eisen, Bereichsleiter beim Genoverband, sieht eine massive Benachteiligung von Agrargenossenschaften, die als Mehrfamilienbetriebe jungen Landwirten Zukunftsaussichten bieten: „Gerade in Agrargenossenschaften können motivierte Nachwuchskräfte als Mitglieder, Eigentümer und Mit-Unternehmer Verantwortung in landwirtschaftlichen Betrieben übernehmen“, kritisiert Eisen die Absagen, die er als völlig falsche Auslegung der gesetzlichen Regelungen zur Junglandwirteförderung sieht. „Nach unserer Rechtsauffassung stehen unseren Agrargenossenschaften diese Förderungen definitiv zu“, so der Bereichsleiter. Den antragstellenden Agrargenossenschaften entgingen auf diese Weise berechtigte Fördergelder von bis zu 16.000 Euro jährlich und damit über 80.000 Euro pro Junglandwirt für die gesamte fünfjährige Förderungsdauer.
Keine Einkommensstützung für viele Junglandwirte: Verband reicht Klage ein
Laut Eisen werden das die Agrargenossenschaften nicht mehr hinnehmen. Der Verband ruft alle Genossenschaften dazu auf, das Musterklageverfahren zu unterstützen, das jüngst eingereicht wurde. Der Dachverband kündigte an, gegebenenfalls bis zum Bundesverwaltungsgericht zu gehen.
Für Junglandwirte ist es möglich, unter bestimmten Bedingungen eine gesonderte Förderung im Rahmen der EU-Direktzahlungen zu beantragen. Diese Einkommensstützung über maximal fünf Jahre wird für maximal 120 Hektar gezahlt und beträgt circa 134 Euro je Hektar jährlich. Auch Agrargenossenschaften mit Junglandwirten als Mitgliedern können unter bestimmten Bedingungen diese Einkommensstützung für ihre Junglandwirte erhalten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Genoverbandes