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Mit der neuen Verordnung über tierärztliche Hausapotheken wird die falsche Anwendung von Antibiotika verboten.

  • Neue Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV)
  • Falsche Anwendung von Colistinpräparaten
  • Anpassung an die Tierarzneimittel-Verordnung

Der Bundesrat hat jüngst der neuen Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) zugestimmt. Die Vorschriften enthalten nun ein sogenanntes Umwidmungsverbot für Antibiotika, die Colistin enthalten. Der Wirkstoff, der auch in der Humanmedizin Anwendung findet, wird vor allem in der Geflügelmast eingesetzt, teilweise auch entgegen der Zulassung. Dabei wird das Medikament bei bestimmten Erkrankungen fälschlicherweise oft mit zu hohen Tagesdosen über die Tränke mehrere Tage lang bei allen Tieren gleichermaßen angewendet. Dieser fahrlässige Antibiotikaeinsatz begünstigt die Entstehung von multiresistenten Keimen, die eine große Gefahr für die menschliche Gesundheit sind. Mit der Novelle der TÄHAV soll diese gefährliche Praxis deutlich eingeschränkt werden.

Tierärztliche Hausapotheken: Verbot der falschen Antibiotika-Anwendung

Das Verbot dieser Umwidmung von oralen Colistinpräparaten bei lebensmittelliefernden Tieren wird nun im nationalen Tierarzneimittelrecht verankert. Damit soll sichergestellt werden, dass nur noch ein Einsatz entsprechend der Zulassungsbedingungen erfolgt. Die jüngsten Zahlen aus dem Bericht des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) zu den Antibiotikaverbrauchsmengen und den Therapiehäufigkeiten bei Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten im Jahr 2023 bestätigen, dass das neue Colistin-Umwidmungsverbot notwendig ist. 

TÄHAV wird angepasst

Mit der Neufassung der TÄHAV werden die bisherigen Vorschriften zum Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke an die aktuelle unionsrechtliche Tierarzneimittel-Verordnung angepasst. Die Regelungen enthalten außerdem unter anderem Anforderungen an die Betriebsräume und an den Umgang mit den dort zubereiteten und aufbewahrten Tierarzneimitteln.