Käufer, die in Ostdeutschland verbilligt landwirtschaftliche Flächen nach dem Ausgleichsleistungsgesetz erworben haben, müssen von den Zahlungen, die sie von Windkraftanlagenbetreibern für die Gestattung von Windrädern auf den Flächen erhalten, keinen Anteil an die Bodenverwertungs- und verwaltungs GmbH (BVVG) leisten. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 14.09.2018 entschieden. Eine entsprechende Regelung in den Kaufverträgen sei unwirksam (Az.: V ZR 12/17).

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