ein gewitter und sturm zieht über einem dorf in deutschland auf
Foto: Tobias Hämmer/Pixabay.com

Elementarschaden: Vor der Starkregensaison Wartezeit einplanen

Mit steigenden Temperaturen beginnt auch die Starkregensaison. Hausbesitzer sollten deshalb rechtzeitig ihren Versicherungsschutz überprüfen.
  • Im April beginnt die Starkregensaison
  • Präventive Maßnahmen gegen Überschwemmungen
  • Deshalb gibt es bei Versicherungen Wartezeiten

Nur etwa die Hälfte aller Wohngebäude in Deutschland sind laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gegen alle Naturgefahren versichert. Der Verband empfiehlt Immobilienbesitzern vor Beginn der Starkregensaison den Versicherungsschutz zu überprüfen. Denn in der Regel dauert es einige Wochen, bis die Versicherung greift.

Im April beginnt die Starkregensaison

Mit steigenden Temperaturen nimmt die Gefahr extremer Niederschläge wieder zu, die zu Überschwemmungen und Hochwasser führen können. „Üblicherweise dauert die Starkregensaison von Mai bis September; aufgrund des Klimawandels treten heftige Regenfälle aber vermehrt schon im April auf“, erklärt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Gefährdet sind nicht nur Flussanrainer, denn Starkregen kann überall in Deutschland auftreten und zu schweren lokalen Überflutungen führen. 

Prävention zur Vermeidung von Schäden

Neben einer Elementarschadenversicherung ist Prävention ein zentraler Baustein zur Vermeidung von Schäden. „Unabhängig vom Versicherungsschutz sollten alle, die ein Haus besitzen oder gerade bauen, den Überschwemmungsschutz mitbedenken und notwendige Schutzmaßnahmen einplanen“, rät Asmussen. Beim Bauen sollte eine geringfügige Überflutung des Grundstückes mit eingeplant werden. Auch sollten Flächen erhalten bleiben, auf denen Wasser versickern kann. Bereits bestehende Gebäude können nachgerüstet werden, etwa durch Aufkantungen vor außen befindlichen Kellertreppen und Lichtschächten oder den Einbau wasserdichter Kellerfenster.

Warum gibt es Wartezeiten?

Wartezeiten sind bei Versicherungen üblich. Es gibt sie auch in der Berufsunfähigkeits- oder Rechtsschutzversicherung. Sie schützt die Versicherungsgemeinschaft vor Missbrauch durch Einzelne. Denn mit den Beiträgen aller Versicherten werden alle Schäden bezahlt. Damit nicht jeder erst dann eine Versicherung abschließt, wenn der Schaden schon passiert ist oder absehbar war, gibt es eine Karenzzeit, bis der erste Schaden reguliert werden kann.